Mitglied werden
Anmeldung beim Ärztlichen Kreisverband Cham
1. Anmeldepflicht
Gemäß der Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) ist jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seinen Hauptwohnsitz hat, verpflichtet, sich spätestens innerhalb eines Monats bei dem für ihn zuständigen Kreisverband (ÄKV) oder Bezirksverband (ÄBV) anzumelden.
Die Meldeordnung finden Sie unter www.blaek.de - „Neu in Bayern“ – „Rechtliche Grundlagen“.
2. Erforderliche Unterlagen bei:
Erstanmeldung:
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amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde bzw. Ihrer Berufserlaubnis nach § 10 BÄO
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ausgefüllter Meldebogen* mit Originalunterschrift
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bei Führen eines deutschen Titels: amtlich beglaubigte Kopie der jeweiligen Urkunde
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bei Führen eines ausländischen Titels: amtlich beglaubigte Kopie sowohl der originalsprachlichen Urkunde und der entsprechenden deutschen Übersetzung oder amtlich beglaubigte Kopie einer lateinischen Urkunde
Zugang von einem anderen ärztlichen Bezirksverband in Bayern:
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Meldebogen*, es sind jedoch in der Regel nur die Punkte 1/2/3/4/5 und 12 auszufüllen
Ummeldung innerhalb des Ärztlichen Bezirksverbandes Oberpfalz:
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Mitteilung der neuen Tätigkeitsanschrift, Tätigkeitsart, Beginn der neuen Tätigkeit und ggf. der neuen Privatadresse per Anruf, Fax oder E-Mail
Zugang von einer anderen deutschen Ärztekammer:
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Meldebogen* mit Originalunterschrift (Zusendung ausschließlich per Post), außer es bestand früher bereits eine Mitgliedschaft bei der BLÄK.
* Der Meldebogen ist auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer www.blaek.de unter der Rubrik "Mitglieder" - "Neuanmeldung" abrufbar. Selbstverständlich können Sie sich auch gerne persönlich in unserer Geschäftsstelle anmelden.
Amtlich beglaubigte Kopien Ihrer ärztlichen Urkunden fertigen wir gegen Vorlage des Originals in unserer Geschäftsstelle kostenlos für Sie an.
Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit ausschließlich schriftlich oder telefonisch an den ÄKV Cham!
ÄKV Cham
Dr. Wilhelm Högner Straße 4
93426 Roding
Telefon: 09461/90016
Zu beachten: der Verlust des Arztausweises muss unverzüglich dem Ärztlichen Kreisverband Cham gemeldet werden.